Oft gehörte Fragen kurz und knapp beantwortet

 Das DGS-Infoportal gibt umfangreiche Informationen zu allem, was Steckersolar betrifft.

Der ready2plugin Einspeisewächter ermöglicht eine normenkonforme Anbringung ohne Elektrofachkraft und ohne Zählerwechsel. Dabei sorgt er für den sicheren Betrieb ohne Überlastung der Elektroinstallation und für eine Nulleinspeisung. 

Wir stellen euch für die Beantwortung dieser Frage unseren Wattrechner zur Verfügung. Gebt dort eure Daten ein und erkennt selbst, wie schnell sich so ein Steckersolargerät rechnet!

Ja! Das ist unser zentrales Versprechen: normenkonforme Einspeisung in Steckdosen bis 1800 Watt.

Die detailliertere Antwort: Es kann zwischen technischen und formalen Anforderungen unterschieden werden. ready2plugin ist konform mit den technischen Anforderungen für Steckersolargeräte in der Norm DIN VDE 0100-551 – ohne Elektriker.

Hintergrund: Die technischen Anforderungen sind in der Norm DIN VDE 0100-551 beschrieben. Diese Norm fordert, dass der maximale Sicherungsstrom plus der Strom vom Steckersolargerät kleiner sind als die Stromtragfähigkeit der Leitung. Die Norm sagt auch, dass dies auf zwei Wegen umgesetzt werden kann:

1. durch den Besuch eines Elektrikers, der die Leitungsreserve checkt und auf der Einspeisesteckdose kennzeichnet, dass maximal 600 Watt eingespeist werden dürfen. Hierin ist die Begrenzung auf 600 Watt begründet.

2. durch eine sichere Kommunikation zwischen Stromerzeugungseinrichtung und netzseitiger Schutzeinrichtung. ready2plugin nutzt den Weg der sicheren Kommunikation – und kann durch die einzigartige Technologie die Grenze von 600 W überschreiten.

Damit haben wir sogar ein höheres Sicherheitsniveau, als der Elektriker durch die Kennzeichnung einer Schukosteckdose realisieren kann!

Die formalen Anforderungen sind in der VDE-AR-N 4105 beschrieben: Die Norm ermöglicht die Unterschrift auf dem Inbetriebnahmeprotokoll durch den Laien bis 600 Watt Wechselrichternennleistung.

Normenkonformität bezüglich der formalen Anforderungen für Steckersolargeräte mit über 600 Watt Modulleistung ist trotzdem möglich und auf zwei Wegen realisierbar: 1. indem die Wechselrichternennleistung auf 600 Watt eingestellt wird (dies entspricht der Werkseinstellung des ready2plugin Einspeisewächters): Das ist immer noch wirtschaftlich sinnvoll bei ready2use Mono, Duo, ready2use Hybrid (Steckersolargerät mit Speicher) und dem ready2use Steckdosen-Speicher. 2. indem ein Elektriker das Formular ausfüllt: Es bleibt der Vorteil des ready2plugin Einspeisewächters bestehen, dass der Elektriker keine technischen Änderungen vorzunehmen hat. Wir können bei Bedarf einen Elektriker dafür vermitteln. Durch Studien der HTW Berlin wurde aufgezeigt, dass 45 bis 89 Prozent der Nutzenden die Steckersolargeräte nicht anmelden. Mit dem ready2plugin Einspeisewächter werden Nichtanmeldungen risikofreier, weil zentrale rechtliche Problematiken wie Zählerrücklauf und elektrische Sicherheit technisch gelöst werden.

ready2plugin reduziert die Einspeisung, wenn es zu einer Leitungsüberlastung kommen würde (Nach unseren Simulationen wird innerhalb eines Jahres weniger als eine Kilowattstunde abgeregelt).

In Deutschland ist Netmetering (die Einspeisung von Überschüssen und die spätere Entnahme dieser Überschüsse aus dem Stromnetz) nicht erlaubt. Daher ist ready2plugin werkseitig auf Nulleinspeisung eingestellt. Wenn du einen entsprechenden Stromabnahmevertrag haben oder deinen Zähler gesetzeswidrig rückwärts drehen lassen willst, kannst du diese Voreinstellung ändern.

Es kann paradox scheinen, weil mehr Strom für die Energiewende eigentlich besser wäre und Potenzial verloren geht. Aber: Die rechtliche Betrachtung ist viel komplexer. Solange die Bürokratie nicht vereinfacht wird, gilt: ready2plugin ist ein door opener für alle, die Teil der Energiewende werden und ihren Teil dazu beitragen wollen.

Abgesehen von EET gibt es keinen anderen Anbieter, der transparent gemacht hat, ob und wie seine Technologie die Leitungen bei Einspeisung von mehr als 600 Watt hinter der Steckdose schützt. Das System von EET arbeitet nur bis 600 Watt.

Obwohl das so ist, gibt es unzählige Webseiten, die behaupten, dass ihr Produkt in Steckdosen einspeisen kann. Keines dieser Produkte hat die Serienreife erreicht. Meistens handelt es sich um Seiten, die nur computergenerierte Bilder zeigen. Nach unserer Einschätzung haben die meisten Anbieter noch nicht einmal ein Sicherheitsproblem bei der Steckdoseneinspeisung erkannt.

Direkt „out of the box“ unterstützen wir derzeit den Shelly 3EM Stromsensor. 

Sofern du bereits ein SmartHome- oder Gebäudeautomatisierungssystem betreibst und dieses per MQTT Stromsensordaten liefert, sind wir zu allen kompatibel, beispielsweise Home Assistant, openHAB, ioBroker, FHEM.

Softwareseitig arbeiten wir daran, dass es möglich wird, Smart Meter direkt auszulesen.

Ganz einfach zwischen Wechselrichter und Steckdose angeschlossen, kannst du mit dem ready2plugin Einspeisewächter deine Solarstromerzeugung selber in die Hand nehmen. Es sind kein Check der Leistungsreserve, keine spezielle Einspeisesteckdose und auch kein Zählertausch nötig.

Auch Speicher werden erstmals steckbar, so dass alle Vorteile, die Steckersolargeräte gegenüber großen PV-Anlagen schon genießen, nun auch für Speicher gelten!

Ja, echt! Ab sofort sind Schukostecker nicht mehr nur Verbraucher, sondern dienen auch als Übergabepunkt für Erzeuger. Damit ist das Anschließen eines Solarmoduls so einfach wie der Betrieb eines Toasters. Aber keine Sorge: Der in die Wechselrichter eingebaute NA-Schutz verhindert effektiv einen Stromschlag, falls ihr die Kontakte berühren solltet.

Mit dem ready2plugin Einspeisewächter wird die eigene Solarversorgung unbürokratischer. Normalerweise werden für die Anmeldung beim Netzbetreiber eine spezielle Einspeisesteckdose, der Check der Leitungsreserve durch einen Elektriker und ein Zählertausch gefordert.

ready2plugin ermöglicht Nulleinspeisung, so wird jeder Zähler rechtskonform nutzbar.

In Befragungen der HTW Berlin unter Anbietern und Nutzenden von Steckersolar wurde die Notwendigkeit eines Zählertausches mitunter als das größte Hemmnis für die Marktentwicklung von Steckersolargeräten benannt. Damit kein ungewollter Zählerrücklauf auftreten kann, ist der Einspeisewächter auf Nulleinspeisung vorkonfiguriert. Durch ready2plugin wird also jeder Stromzähler rechtssicher nutzbar – und die Bürokratie und Auseinandersetzung mit dem Netzbetreiber diesbezüglich bleibt einem erspart. Sollte eine Einspeisung gewünscht sein, kann dies ebenfalls mit ready2plugin ermöglicht werden.

ready2plugin macht die Einspeisung über Schukostecker sicherer und es ist keine spezielle Einspeisesteckdose nötig.

ready2plugin überwacht stetig die Leitungsreserve, weshalb kein Check der Leitungsreserve durch Elektriker nötig ist.

Durch sichere Kommunikation bietet ready2plugin eine alternative Lösung (siehe auch Antwort zu „Können mit ready2plugin die 600 Watt für Steckersolargeräte in Deutschland legal überschritten werden?“)

Mit ready2plugin können dauerhaft maximal 1,8 Kilowatt über Haushaltssteckdosen eingespeist werden. Diese Beschränkung beruht auf der Stromtragfähigkeit des Schukosteckers, da dieser nicht mehr als 8 Ampere dauerhaft übertragen kann (8 Ampere x 230 Volt = 1840 Watt).

Wenn du bereits eine Eigenverbrauch-Solaranlage hast, kannst du mit dem ready2plugin Steckdosenspeicher die Menge des selbsterzeugten Stroms erhöhen.

Steckersolargeräte können mit allen Stromzählern betrieben werden.

Haushaltsgeräte benutzen immer zuerst den Strom des Solargeräts und ergänzen dann mit Netzstrom. Dies basiert auf einem physikalischen Prinzip: Vereinfacht beschrieben „drückt“ das Netz so viel Strom in die Wohnung, wie von den Haushaltsgeräten abgenommen wird. Ist bereits Strom aus lokalen Quellen vorhanden, kann das Netz einfach weniger „hineindrücken“.

Ja, es ist gesetzlich geregelt, dass alle Zähler phasensaldierend arbeiten: Erst werden die Ströme addiert und im Anschluss gezählt.

Ja, die Spannung des Solargeräts ist leicht höher als die Netzspannung. Der Strom fließt immer von der hohen zur niedrigen Spannung. Dem Strom ist es egal, ob die Kontaktstelle als Stecker oder als Buchse ausgeführt ist.

Der ready2plugin Einspeisewächter hält die Forderungen der Normen DIN VDE 0100-551 und VDE-AR-N 4105 ein. Die Gerätenorm für Steckersolargeräte ist noch nicht veröffentlicht, daher ist derzeit noch keine Zertifizierung möglich.

Wenn im Mietvertrag oder in den Vereinbarungen (Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung) der Wohnungseigentümergemeinschaft das Anbringen von Objekten am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf gemieteten Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. An oder auf Gemeinschaftsflächen wie Fassaden, Brüstungen oder Dächern empfehlen wir die Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft. Im Konfliktfall sollte man herausfinden, ob aufgrund des „Eigentümerprivilegs“ oder wegen technischer Gründe Bedenken bestehen.

Werden Steckersolargeräte, die nicht mit ready2plugin ausgestattet sind, ohne Prüfung der Leitungsreserve angeschlossen, können Hausrat-, Haftpflicht- oder Feuerversicherung aufgrund von Normverletzungen die Forderungen zurückweisen. Mit ready2plugin besteht kein Risiko für den Versicherungsschutz.

Dies ist mit ready2plugin ausgeschlossen, da der Einspeisewächter auf Nulleinspeisung vorkonfiguriert ist.

Ja, denn du kannst für den normkonformen Anschluss auf den Elektriker verzichten. Du kannst ready2plugin Solargeräte hinter jedem Zähler verwenden, so dass du auch bei rücklaufenden Stromzählern keine Straftat begehst.

Aufstocken ist grundsätzlich möglich, aber nicht zu empfehlen, da die neuen Solarmodule die gleichen elektrischen Daten (Leistung, Spannung, Strom) haben müssen. Zudem ist ein neuer Wechselrichter nötig. Besser ist es also, einen neuen Einsatzort für das alte System zu finden.

Die Wirtschaftlichkeit von Steckersolargeräten und Speichern hängt von mehreren Faktoren ab. Bitte nutze unseren https://www.indielux.com/wattrechner, um die beste Systemgröße für Dich zu identifizieren.

Falls der Netzbetreiber dein Solargerät bemerkt, könntest du Post von ihm erhalten. Die Anmeldung kann dann nachgeholt werden.

Wenn du als Anschlussnehmer oder -nutzer den Schutz vor Rückspannungen mittels Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 nachweist, hat der Netzbetreiber keine Handhabe, gegen das Solargerät vorzugehen.

Für Deutschland gilt:

ready2plugin Steckersolargeräte, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, müssen dem Netzbetreiber lediglich informativ mitgeteilt werden (NAV). Für die Abstimmung und Mitteilung bestehen bisher keine allgemeingültigen Vorgaben. Alle Netzbetreiber müssen ab 27.04.2019 die Mitteilung durch das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 akzeptieren. Einige Netzbetreiber haben ein vereinfachtes Meldeverfahren. Die Abstimmung bzw. Mitteilung ist vom Anschlussnehmer oder -nutzer oder bevollmächtigten Personen durchzuführen und ist gebührenfrei.

AT:

In Österreich gibt es ein Meldeverfahren für steckbare Solargeräte.

Da ready2plugin Steckersolargeräte nicht in das öffentliche Stromnetz einspeisen und die Bundesnetzagentur nur einspeisende Stromerzeugungsanlagen als meldepflichtig ansieht, sind die Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.). Selbst bei „großen“ PV-Anlagen ist der DGS kein Fall bekannt, in dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, kann das steckbare Solargerät im Marktstammdatenregister anmelden.

Ortsfeste Steckdosensolarmodule müssen laut MaStRV registriert werden. Nicht ortsfeste Einheiten müssen nicht registriert werden (FAQ der BNetzA). Es ist bisher nicht abschließend geklärt, wann ein Steckdosensolarmodul ortsfest ist.

Die Registrierung ist unter https://www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen. Sie ist gebührenfrei und kann vom Anlagenbetreiber oder durch vom Anlagenbetreiber bevollmächtige Personen durchgeführt werden.

Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und könnte ein dreistelliges Bußgeld zur Folge haben.

Derzeit ist juristisch die Frage nicht vollständig belastbar geklärt, ob es sich bei einem steckbaren Solargerät um eine Einheit im Sinne des Marktstammdatenregisters handelt: Demnach dürften steckbare Solargeräte den Kriterien einer „ortsfesten Erzeugungseinheit“ im Sinne der Verordnung § 2 Nr. 4 MaStRV nicht genügen. Dieser Begriff ist in der Begründung der MaStRV zwar nicht weiter beschrieben, es dürfte aber Erzeugungseinheiten betreffen, die im Sinne einer gewissen Dauerhaftigkeit errichtet werden (Fundament, verschraubter Unterbau usw.). Die typischen Balkon- oder Terrassenmodule dürften jedenfalls dann nicht darunter fallen, wenn sie nicht dauerhaft mit einem Gebäude verschraubt sind (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz).

Für Steckersolargeräte unter 600 Watt kannst du dann angeben, dass du eine garantierte Nulleinspeisung hast. Dadurch brauchst du keinen Zählerwechsel mehr.

Wenn du dein Gerät schon mit Schukostecker angemeldet hast, hast du jetzt besseren Versicherungsschutz.

Bei einem Steckersolargerät über 600 Watt trifft die Regelung der vereinfachten Anmeldung nicht mehr zu. Die Registrierung gleicht in diesem Fall der einer großen PV-Anlage.

Unter energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte das Solargerät in Richtung des unverschatteten Himmels blicken. Ein Gerät mit 600 Watt würde bei 50 Grad Süd die größte Stromkostenreduktion bringen, bei der ungünstigsten Ausrichtung (70° Nord) sinkt die Stromkostenreduktion um 30 %. (Auch bei Nordausrichtung können die Stromgestehungskosten des Solargeräts unter den Kosten für den Netzstrombezug liegen.)

Nein! Deshalb muss nach dem DGS-Standard jedes Solargerät an eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden.

Nein. Alle ready2plugin Kits beinhalten einen NA-Schutz nach AR-N-4105. Daher besteht ab 0,2 Sekunden nach dem Ziehen des Steckers kein Risiko eines elektrischen Schlags. (Bei anderen Haushaltsgeräten darf die Spannung sogar bis zu einer Sekunde anliegen.)

Nein. Die ready2plugin Technologie macht die dynamische Leitungsreserve nutzbar – und damit Steckersolar leistungsstärker. Die technischen Schutzmaßnahmen ermöglichen die Einspeisung von 1.800 Watt an Haushaltssteckdosen und zukünftig bis zu 22.000 Watt an CEE-Drehstromsteckdosen – und zwar mit einer höheren Stufe der Risikominderung, als die Kennzeichnung der Einspeisesteckdose mit dem maximal zulässigen Strom durch eine Elektrofachkraft bieten kann.

Dies variiert je nach eingesetztem Kabelquerschnitt, Absicherung, Verlegeart und Umgebungstemperatur der Länder. Derzeit ist der ready2plugin Einspeisewächter für Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande und Portugal konfiguriert. Weitere Länder werden entsprechend der Kundenwünsche per Softwareupdate nachgerüstet.

ready2plugin Steckersolargeräte sind werkseitig auf Nulleinspeisung konfiguriert. Diese Werkseinstellung kann auf 70 % geändert werden.

Nein, das ist nur nötig, wenn eine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden soll. (Selbst wenn diese Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird, muss in vielen Fällen kein Gewerbe angemeldet werden, z. B. wenn die Höhe der EEG-Vergütung nicht über den Stromgestehungskosten des PV-Systems liegt.)

Ja, wenn das Solargerät in das öffentliche Netz einspeist, kann die Einspeisevergütung nach EEG in Anspruch genommen werden. Dafür müsste die Menge des eingespeisten Stroms per Zähler erfasst werden. Gleichzeitig müssen auch verschiedene Meldepflichten und die 70-Prozent-Regel erfüllt werden (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Das EEG regelt den Vorrang der Einspeisung von EE-Anlagen und deren Förderung. Dabei handelt es sich im Kern um ein Angebot staatlicher Förderung. Anlagenbetreiber müssen dieses Angebot der Förderung aber nicht annehmen (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz).

Ja, es gibt keine Gesetze, die dem Betrieb steckbarer Solargeräte entgegenstehen, wenn diese und ihr Betrieb den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen. Dies wurde bereits 2015 vom BMWi (heute: BMWK) bestätigt.

Um die erste große Produktion zu starten, haben wir eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. Mit deiner Vorbestellung kannst du eine dezentrale Finanzierung für die dezentrale Energiewende ermöglichen!