Vor ungefähr drei Monaten habe ich dieses Video hier veröffentlicht. Da ging es um Entscheidungen des Landgerichtes Bochum und Osnabrück. Die beklagten Parteien haben sich gegen die Entscheidungen gewehrt. Die Gerichte haben sich anschließend noch einmal mit der Sache beschäftigt. Auch nach der erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung sind die wesentlichen Punkte bestehen geblieben: Die Kritikpunkte an dem konkreten Produkt und deren Bewerbung sind nicht einfach verschwunden. Die bestehen weiterhin. Aber es gibt noch was ganz anderes, was jetzt in dem Osnabrücker Urteil drinsteht – der Punkt der festen 800-W-Erzeugungsleistung. Der Avocado Speicher, um den es in diesem Urteil geht, kann nämlich über einen sogenannten Expertenmodus in der Leistung erhöht werden. Dieser Expertenmodus ist nur durch einen Warnhinweis geschützt und das Gericht in Osnabrück hat sich auf die Formulierung aus der VDE V 0126-95 gestützt, wo es heißt, dass dieses nicht möglich sein darf. Die Produktnorm formuliert sehr eindeutig: Die maximale Ausgangsleistung und der maximale Ausgangsstrom dürfen vom Anwender nicht verändert werden können. Der Grund für das Verkaufs- bzw. Vertriebsverbot liegt am Produktsicherheitsgesetz § 3. Dieser Paragraph besagt, dass ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden darf, wenn es die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Und diese Entscheidung machen die Gerichte an aktuell gültigen VDE-Normen fest – an der Produktnorm für Steckers olargeräte und an der VDE V 01551-1. Diese beiden Normen gestatten ja den Anschluss einer Erzeugungseinheit an einem vorhandenen Endstromkreis und dort müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, nämlich der Überlastschutz oder der Schutz gegen unzulässige Erwärmung der Leitung. Nehmen wir jetzt einen Batteriespeicher, der speist dann ein, wenn du die Energie brauchst. Stell dir vor, du hast einen 6-kWh-Speicher und hast dort trotzdem nur diese 960 Wp dran. In der Produktnorm sind diese als Grenzwert, damit die zeitliche Dauer der hohen Leistung begrenzt wird, festgelegt. Jetzt bist du im Urlaub und dann kommst du wieder nach Hause. Dein Speicher ist rappelvoll und jetzt steckst du dein Hybrid- oder Elektroauto an deine Steckdose. Der Speicher geht auf Vollgas und bei 6 kWh und 800 VA Erzeugungsleistung sind das dann ungefähr 7,5 Stunden, die der Speicher läuft, um deinen Bedarf im Haus, der gerade hoch ist, zu decken. Und 7,5 Stunden sind deutlich, deutlich, deutlich mehr als 960 Wp direkt an einem 800-VA-Wechselrichter. Und genau an diesem Punkt setzt der Stromwächter von indielux an. Wenn das Problem die mögliche Überlastung des Endstromkreises ist, dann liegt natürlich die Frage nahe, kann eine zusätzliche technische Überwachung, die genau diese Überlastung zuverlässig verhindert, ein möglicher Weg für zukünftige Steckerspeicher sein? Das muss nicht zwingend ein externes Stromwächtersystem sein, das kann auch eine Integration im Wechselrichter oder im Speicher sein oder auch eine ganz andere Lösung. Die Gerichte haben nicht entschieden, wie ein zukünftiger normgerechter Speicher aussehen muss. Sie haben auch nicht entschieden, dass ready2plugin von indielux die einzige Lösung ist. Und sie haben nicht allgemein entschieden, dass jeder Batteriespeicher niemals über Schuko betrieben werden dürfe. Entschieden wurde – konkret auf den Avocado Speicher bezogen – die technischen Eigenschaften und die konkreten Werbeaussagen. (Das Bochumer Urteil habe ich bei einer Rechtsanwaltskanzlei gefunden.) Die Begründungen zeigen ziemlich deutlich, wo das technische Problem liegt, und genau daraus kann man sich anschauen, welche Lösungswege zukünftig denkbar wären. Wird es eine thermische Schutzfunktion – wie das indielux ready2plugin System – oder wird es ein völlig anderer Weg werden oder werden mehrere Wege möglich sein? Das wird die Produktnorm für Steckerspeicher zeigen.

YouTube@DerKanal, 20. September 2026

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