
Zwei Gerichtsentscheidungen sorgen für Unruhe. Und Viele fragen sich: Drohen jetzt auch Nutzungsverbote? Worum es im Streit geht: Der Berliner Hersteller indielux, der selbst ein Leitungsschutzsystem (den „ready2plugin Stromwächter“) vertreibt, ist in zwei getrennten Verfahren gegen Distributoren von Balkonkraftwerk-Speichern vorgegangen. Update 21.09.2026: Beide Gerichtsentscheidungen sind inzwischen bestätigt. Das LG Osnabrück hat mit Urteil vom 29. Juli 2026 nach mündlicher Verhandlung im Einspruchsverfahren gegen sein eigenes Versäumnisurteil das Verkaufsverbot in vollem Umfang aufrechterhalten. Das LG Bochum hat sein Verbot überwiegend bestätigt bekommen; diese Entscheidung ist laut indielux bereits rechtskräftig. Ein automatisches Umtauschrecht für Privatpersonen entsteht dadurch weiterhin nicht – wer ein falsch beworbenes Gerät gekauft hat, kann sich aber auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. Im Bochumer Beschluss ist das betroffene Produkt namentlich der „FoxESS Avocado 22 Pro“. Der Avocado 22 Pro wird in Deutschland vom Großhändler tepto (Marienheide, NRW) vermarktet, der den Speicher gemeinsam mit FoxESS für Balkonkraftwerke konzipiert hat. tepto und der Hersteller FoxESS sind damit die zentralen Akteure auf der Gegenseite des Verfahrens. Seit Dezember 2025 regelt mit der DIN VDE V 0126-95:2025-12 erstmals eine eigene VDE Produktnorm die Anforderungen an Steckersolargeräte. Maßgeblich sind zwei getrennte Grenzen: Die maximale Einspeise- bzw. Wechselrichterleistung von 800 W. Die Gesamtmodulleistung von 960 Wp (800 W plus 20 Prozent). Beide dienen dem Schutz der Hausinstallation und minimieren das Risiko eines Kabelbrandes. Oberhalb von 960 Wp Modulleistung verlangt die Norm einen Leitungsüberlastschutz, etwa über eine Wieland-Energiesteckvorrichtung (bis 2.000 Wp) oder ein geprüftes Leitungsschutzsystem. Für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher gibt es bislang keinen eigenen geprüften Produktstandard. Das bedeutet aber nicht, dass Speicher unreguliert wären. Sobald ein Speicher Strom über die Steckdose ins Hausnetz einspeist, verhält er sich wie jede andere einspeisende Anlage und muss die allgemeinen Einspeisegrenzen einhalten. Diese sind in der VDE V 0100-551-1 festgehalten, die fordert, dass die Summe aus Netzbezug und Einspeisung die Belastungsgrenze der Leitungen nicht überschreiten darf. Es gibt bei Speichern also keine pauschale Grenze, sondern sie hängt von der jeweiligen Hausinstallation ab. Nach der Begründung der Entscheidungen genügt bei Speichern die bloße Begrenzung auf 800 Watt nicht: Weil ein Speicher – anders als eine reine Solaranlage – dauerhaft einspeisen kann, halten die Gerichte zusätzlich ein Leitungsschutzsystem für erforderlich. Auf Anfrage an die Hersteller haben wir bisher keine durchgängige Rückmeldung erhalten, in welchen Speichern so ein System bereits verbaut ist. Denn die meisten verwiesen nur darauf, dass sie die 800-Watt-Grenze einhalten würden. Unserer Kenntnis nach hat aktuell nur der Maxxicharge CCU V2 Stromspeicher bereits ein Leitungsschutzsystem integriert und stellt dieses als optionale Funktion zur Verfügung. Während manche Geräte auf keinen Fall mehr als 800 W ans Hausnetz abgeben können, gibt es bei anderen die Option, eine höhere Leistung freischalten zu lassen oder sogar selbst entsprechende Änderungen per App vorzunehmen. Die Frage lautet daher: Zählt der per App eingestellte Wert oder die Hardware? Das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt stellen in ihren Handreichungen klar: Maßgeblich ist die Angabe auf dem Typenschild beziehungsweise im Einheitenzertifikat des Wechselrichters. Ein Gerät, dessen Wechselrichter laut Datenblatt 1.200 W leistet, ist nach dieser Auslegung also kein zulässiges Gerät, nur weil eine App es auf 800 W drosselt. Bei einer Stichprobe der home&smart Redaktion am 18.06.2026 erlaubten die Speicher Apps von Anker SOLIX 3, Solakon ONE und Zendure SolarFlow 800 Pro uns als Nutzer max. eine Entladeleistung von 800 W einzustellen, während Avocado (zumindest theoretisch) eine mögliche Stromabgabe von bis zu 10.500 W anzeigte. Ob dies ein Ausnahmefall war oder auch bei anderen Nutzern so angezeigt wurde, können wir aber nicht sagen. FoxESS weist die erhobenen Vorwürfe „ausdrücklich zurück“. FoxESS verweist in seiner Stellungnahme vom Juni 2026 darauf, Der Avocado 22 Pro sei kein netzgekoppeltes PV-System, sondern ein netzgekoppeltes Energiespeichersystem. Aus Sicht des Herstellers ist die Norm auf das Produkt daher nicht anwendbar – es gehe also nicht um eine Nichterfüllung, sondern um einen Fall fehlender Anwendbarkeit. Zudem sei das Produkt bereits vor Veröffentlichung der Norm auf den Markt gebracht. FoxESS weist die erhobenen Vorwürfe dementsprechend „ausdrücklich zurück“ FoxESS teilte uns überdies mit, ein unabhängiges Prüfinstitut mit weiteren Tests beauftragen und ein Prüf- und Testgutachten erstellen lassen zu wollen. Den von uns dokumentierten Punkt, dass die App des Avocado bei unserer Stichprobe sehr hohe Entladeoptionen anzeigte, sowie die Frage des Leitungsschutzes adressiert sie nicht im Detail.
Home&Smart, 21. September 2026