Wie wir bereits zu Beginn des Sommers berichtet hatten, hatten zwei einstweilige Verfügungen gegen Händler von Steckerspeichern für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Die Gerichte untersagten zwei betroffenen Händlern, bestimmte Speichersysteme ohne die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen als einfach anschließbare „Plug-and-Play“-Produkte zu vertreiben. Seit letzter Woche steht nun fest: Die Versuche der Händler, die Entscheidungen anzufechten, sind gescheitert. Im Mittelpunkt steht bei beiden Urteilen die Frage, unter welchen Voraussetzungen Batteriespeicher ohne Elektrofachkraft an eine gewöhnliche Haushaltssteckdose angeschlossen werden dürfen. Grundsätzlich gilt nämlich die Regel, dass nie mehr als der durch die Sicherung festgelegte Strom durch die Leitungen des Haushalts gehen darf. Balkonkraftwerke und Steckerspeicher müssen hierbei aber drauf gerechnet werden, da der Strom von dort ja nicht durch die Sicherung geht. Aus dem Grund legt etwa die Steckersolar-Produktnorm VDE V 0126-95 eine Begrenzung der Modulleistung auf 960 Wp fest, sofern ein normaler Haushaltsstecker verwendet und folglich kein Elektriker bei Wechsel der Steckdose auch die Leitungen auf mögliche höhere Belastbarkeit geprüft hat. Die Entscheidungen betreffen konkrete Produkte und deren Vertrieb unter bestimmten Voraussetzungen. Sie bedeuten weder, dass Batteriespeicher für Balkonkraftwerke grundsätzlich gefährlich sind, noch, dass solche Speicher nicht betrieben werden dürfen. Sie verdeutlichen aber, dass Hersteller nicht allein aus der Begrenzung der Einspeiseleistung auf 800 Watt ableiten können, dass ihr Produkt ohne weitere Schutzmaßnahmen an jeder gewöhnlichen Haushaltssteckdose betrieben werden darf. Entscheidend ist vielmehr, ob das gesamte System einschließlich seiner Anschlussbedingungen die erforderliche Sicherheit gewährleistet. Dies kann auch über zusätzliche technische Maßnahmen erreicht werden, zu denen etwa das Ready2Plugin System der Steckersolar-Pioniere von Indielux gehört. Das Unternehmen ist auch in beiden Gerichtsfällen Kläger.

BVSS-Mini-Solar-News [Newsletter vom Bundesverband Steckersolar e. V.], 21. September 2026

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Kategorien: Pressespiegel