
Zwei deutsche Gerichtsverfahren rücken die Sicherheit steckerfertiger Solarspeicher in den Fokus. Das klagende Unternehmen Indielux teilte mit, dass ein Vertriebsverbot bereits rechtskräftig sei. Im Mittelpunkt der Verfahren steht die Frage, ob die Geräte die angeschlossenen Stromleitungen ausreichend vor Überlastung schützen. Die im deutschen Verfahren genannten Leistungsgrenzen und VDE-Anforderungen lassen sich nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragen. Für Anlagen in der Schweiz gelten andere Vorgaben. Entscheidend ist hier unter anderem, dass ein steckerfertiges System höchstens 600 Watt Wechselstromleistung pro Zählerkreis abgeben darf.
Nachhaltiger24.ch, 25. September 2026