
Gleich zwei Landgerichte verbieten den Verkauf eines bestimmten Steckersolarspeichers. Von dem Gerät geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Es geht um den Speicher FoxESS Avocado 22 Pro mit 2 Kilowattstunden (kWh) Kapazität. Indielux, ein deutscher Hersteller und Entwickler von Sicherheitstechnologie für Steckdosen-Solargeräte, hatte festgestellt, dass das Gerät ohne den normativ vorgeschriebenen Leitungsüberlastschutz an die haushaltsübliche Schuko-Steckdose angeschlossen wird – und dabei die zulässige Grenze von 960 Watt Peak (Wp) überschreitet. Das Unternehmen klagte daraufhin gegen mehrere Händler, die den Speicher vertrieben hatten. Indielux bekam recht. Sowohl das Landgericht Bochum (Az. I-12 O 29/26) als auch das Landgericht Osnabrück (Az. 18 O 117/26) untersagten Ende Mai 2026 den Verkauf des Solarspeichers. Die Richter werteten den Vertrieb als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz. Auch Werbeaussagen wie „Plug-and-play“ oder „zertifiziert nach VDE/IEC“ wurden verboten, da das Produkt die geltenden Sicherheitsnormen nicht erfüllt. Normalerweise schützt die Sicherung im Verteilerkasten den Stromkreis im Haus vor dem Strom, der aus dem Netz kommt. Sie verhindert etwa eine Überlastung der Hausleitung. Wenn nun aber ein Balkonkraftwerk zusätzlich in denselben Stromkreis Energie einspeist, erfasst die Sicherung diese nicht. Beide Ströme addieren sich auf der Leitung. Alte Hausleitungen können in diesem Fall überhitzen und es kann zu einem Brand kommen. Um das zu verhindern, gilt seit Dezember 2025 die Norm DIN VDE V 0126-95. Sie erlaubt die Einspeisung über eine normale Schuko-Steckdose bis maximal 960 Wp Solarmodulleistung. Ist die Solarmodulleistung höher, muss der Leitungsschutz auf anderem Weg sichergestellt werden. Daher warnt Marcus Vietzke, Geschäftsführer von Indielux und Koordinator der Arbeitsgruppe PVplug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie:
„Die 960-Watt-Peak-Grenze ist kein bürokratisches Detail, sondern Brandschutz für die Hausinstallation. Oberhalb davon gibt es schlicht keine Sicherheitsuntersuchungen – und trotzdem verkaufen viele Hersteller so, als wären Meldevorschriften bereits Sicherheitsvorschriften. Das sind sie ausdrücklich nicht.“
Vietzke merkt jedoch an, dass nicht nur der FoxESS Avocado 22 Pro die Grenze nicht einhält. Auch Steckersolarspeicher anderer, meist chinesischer Hersteller, verstoßen gegen die Normen.
t-online.de, 22. Juni 2026