Logo Computerbild

Zwei Gerichte haben den Verkauf eines Balkonkraftwerk-Speichers wegen eines aus ihrer Sicht unzureichenden Schutzes vor Leitungsüberlastung untersagt. Das Landgericht Osnabrück bestätigte das Verbot nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 29. Juli 2026 vollständig. Auch das Landgericht Bochum hielt das Verkaufsverbot weitgehend aufrecht; diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Entschieden wurde damit über einen konkreten Speicher. Dies ist für Besitzer anderer Balkonkraftwerk-Speicher aber trotzdem interessant: Im Mittelpunkt steht die Frage, wie viel Strom ein Speicher über eine normale Steckdose einspeisen darf und wie die Hausleitung dabei vor Überlastung geschützt wird. Die Sicherung im Sicherungskasten schaltet ab, wenn zu viel Strom durch sie hindurchfließt. Normalerweise schützt sie damit die Leitungen im Haus vor einer Überlastung. Ein Speicher an der Steckdose verändert diese Situation. Er speist seinen Strom nicht am Sicherungskasten ein, sondern weiter hinten im Stromkreis. Die Sicherung erfasst deshalb nur den Strom, der aus dem öffentlichen Netz kommt. Nach einer Sicherheitsanalyse des Spezialisten für sichere Steckersolar-Systeme Indielux, der die Gerichtsverfahren angestoßen hat, kann die Belastung bei Speichern länger anhalten als bei einer reinen Solaranlage. Das Gericht sah deshalb Verstöße gegen die technischen Anforderungen und einen nicht ausreichend funktionierenden Überlastungsschutz. Einen ausreichenden Sicherheitsnachweis konnte der Anbieter nach Auffassung des Gerichts nicht erbringen. Auch ein Warnhinweis in einer App reichte dem Gericht nicht. Hintergrund: Die Leistung ließ sich im sogenannten Expertenmodus vom Nutzer verändern. Eine nachträgliche Software-Drosselung ist ebenfalls nicht automatisch ausreichend. Seit Ende 2025 gibt es eine Produktnorm für Steckersolargeräte. Für den Betrieb zusammen mit einem Stromspeicher enthält sie jedoch keine abschließenden Anforderungen. In der Norm heißt es vielmehr, dass Geräte mit elektrischem Energiespeicher zusätzliche Anforderungen erfüllen müssten. Das Landgericht Osnabrück stellte klar: Dass eine abschließende Prüfnorm speziell für Speicher fehlt, entbindet Anbieter nicht von ihrer Verantwortung. Sie müssen schon heute nachweisen, dass ihre Geräte die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen und sicher betrieben werden können – entweder anhand der einschlägigen Normen oder auf andere Weise. Im entschiedenen Fall gelang dieser Nachweis nicht. Das kann auch für andere Anbieter Folgen haben. Nach eigenen Angaben hat Indielux 376 Konformitätserklärungen und Datenblätter marktgängiger Balkonkraftwerk-Speicher ausgewertet. Dabei habe das Unternehmen nur bei Maxxi sun einen Leitungsschutz gefunden, der nach seiner Bewertung den in den Verfahren herangezogenen Anforderungen entspricht. Ob weitere Klagen folgen, ist derzeit offen.

COMPUTER BILD, 18. September 2026

Beitrag lesen

Kategorien: Pressespiegel