
„Sind Balkonspeicher ab jetzt illegal?” – dieser Satz macht seit dem Frühsommer 2026 die Runde. Nein, so pauschal stimmt das nicht. Das Landgericht Bochum und das Landgericht Osnabrück haben per einstweiliger Verfügung Händlern den Verkauf und die Werbung für bestimmte Speicher untersagt, die mehr als 960 Wp Modulleistung ohne Leitungsüberlastschutz an eine normale Schuko-Steckdose koppeln. Wer schon einen Speicher hat, muss ihn nicht abbauen, kann aber je nach Gerät nachbessern oder Gewährleistung geltend machen. Die Gerichte werteten den Vertrieb als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (unter anderem irreführende Werbung nach dem UWG) in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz. Bei einem Verstoß gegen die Verfügung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Fall. Wichtig zum Einordnen: Es handelt sich um die erste gerichtliche Bestätigung, dass die seit Dezember 2025 geltende Produktnorm für Steckersolar verbindlich ist und dass Verstöße Konsequenzen haben. Die Beschlüsse verbieten das Inverkehrbringen und Bewerben durch Händler. Sie verpflichten niemanden, einen bereits installierten Speicher abzubauen oder stillzulegen. Für Käufer gibt es trotzdem einen praktischen Hebel: Darf ein Gerät wegen eines Normverstoßes nicht verkauft werden, kann darin ein Sachmangel liegen. Dann greift die gesetzliche Gewährleistung – du kannst dich an deinen Händler wenden und Nachbesserung oder Ersatz verlangen (in der Regel zwei Jahre ab Lieferung). Der Kern des Problems ist eine Zahl: 960 Wattpeak. Die DIN VDE V 0126-95 erlaubt an der normalen Schuko-Steckdose höchstens 800 VA Einspeisung und höchstens 800 W plus 20 % Modulleistung, also 960 Wp (grob zwei Module). Dieser Aufschlag ist bewusst knapp gehalten. Er soll verhindern, dass ein stark überdimensioniertes Solarfeld dauerhaft mit voller Leistung einspeist und die Hausleitung überlastet, ohne dass die Sicherung im Kasten das bemerkt. Ein reines Balkonkraftwerk bleibt fast immer harmlos, weil es nur bei Sonne und nur begrenzt einspeist. Ein Speicher ist die andere Geschichte: Er kann die Einspeisung gezielt in die Verbrauchsspitzen am Abend legen, über viele Stunden strecken und sogar Strom abgeben, den er zuvor aus dem Netz nachgeladen hat. Damit kann die Leitung deutlich länger und stärker belastet werden, als die der Norm zugrunde liegenden Sicherheitsuntersuchungen abdecken. Genau deshalb verlangt die Norm oberhalb von 960 Wp einen zusätzlichen Leitungsschutz – und ein reiner Steckdosenspeicher ohne diesen Schutz fällt aus dem geprüften Rahmen. Betroffen sind also Geräte, die mehr als 960 Wattpeak ohne Leitungsüberlastschutz an eine Schuko-Steckdose koppeln. Nicht betroffen sind Speicher, die unter der Grenze bleiben, über eine Wieland-Energiesteckvorrichtung angeschlossen sind oder einen aktiven Leitungsschutz mitbringen. Antragsteller war die indielux GmbH aus Berlin, ein Hersteller, der an der Steckersolar-Normung mitgearbeitet hat und selbst eine Leitungsschutz-Technik anbietet – einen nachrüstbaren Leitungsschutz, teils per Software-Update, teils als kleines Zusatzgerät (Stromwächter), das die Einspeisung anhand der Leitungstemperatur sicher herunterregelt.
balkon-kraft-werke.de – Unabhängiges Fachportal rund um Balkonkraftwerke, Speicher und Stromtarife, 26. Juli 2026