
Die im Juni bekannt gewordenen Vertriebsverbote für einen Balkonkraftwerk-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz haben Bestand. Die Rechtsbehelfe der beiden betroffenen Fachhändler gegen die einstweiligen Verfügungen, die die Landgerichte Bochum und Osnabrück unabhängig voneinander auf Antrag der Indielux GmbH erlassen hatten, sind im Kern gescheitert. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß. Grundlage ist das Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit dem Wettbewerbsrecht. Seit Bekanntwerden der Urteile diskutiert die Branche, wie weit das Sicherheitsproblem über das verbotene Gerät hinausreicht. Der Betreiber des YouTube-Fachkanals „Der Kanal“ ordnet die Entscheidungen so ein: „Diese Punkte, die diese Gerichte da für problematisch angesehen haben, die betreffen eigentlich nahezu fast alle Modelle dieses Typs Balkonkraftwerk-Speicher.“ Der YouTube-Fachkanal VoltAmpereLux beschreibt in seiner Analyse der Verfahren, wie weit die Konfigurierbarkeit reicht: „Obwohl vielleicht ein Gerät mit 800 Watt ausgeliefert wird als Standardeinstellung, kann man teilweise bis 2.500 Watt hochstellen.“ In seiner im Juni veröffentlichten Marktübersicht dokumentiert er modellgenau, welche marktgängigen Speicher sich vom Nutzer über die freigegebene Leistung hinaus einstellen lassen, bei einzelnen Geräten vom ausgelieferten Standardwert von 800 Watt auf das Dreifache. Auch die Marktaufsichtsbehörden befassen sich inzwischen mit dem Thema: Eine von ihnen hat Indielux um eine Sicherheitsanalyse zur Gefährdung durch Balkonkraftwerk-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz gebeten. Das Ergebnis: Eine Einspeisung mit 2.500 Watt kann die Elektroinstallation auf bis zu 217 °C erhitzen. Ab 200 °C besteht Brandgefahr. Auch eine dauerhafte Einspeisung mit den normativ zulässigen 800 Watt kann die Lebenserwartung der Elektroinstallation im ungünstigsten Fall von rund 25 Jahren auf unter ein Jahr verkürzen.
„Zehn Jahre haben wir in der DKE-Normung daran mitgearbeitet, die Steckdoseneinspeisung sicher möglich zu machen, der Leitungsüberlastschutz war dabei das zentrale Sicherheitsthema. Dann kamen Geräte auf den Markt, mit denen sich die Elektroinstallation auf mehr als 200 °C erhitzen lässt. Am Ende blieb nur der Rechtsweg, damit diese Anforderung ernst genommen wird.“
so Marcus Vietzke, Geschäftsführer der Indielux GmbH. Indielux hat die Konformitätserklärungen und Datenblätter marktgängiger Balkonkraftwerk-Speicher ausgewertet. Nur ein einziger Hersteller erklärt in seiner Konformitätserklärung, dass sein Gerät einen Leitungsüberlastschutz nach den Vorgaben der in beiden Urteilen herangezogenen DIN VDE V 0100-551 umsetzt: der deutsche Anbieter Maxxisun mit dem Speichersystem Maxxicharge V2+, ausgestattet mit der ready2plugin-Technologie. Es speist mit bis zu 2.300 Watt über die Haushaltssteckdose ein.
haustec, 21. September 2026
(Zum Urteil finden Sie hier ein Factsheet, eine Lesemappe zum Gerichtsurteil sowie die Sicherheitsanalyse von Indielux zum Download.)