Die Frage, ob Balkonkraftwerk Speicher nicht mehr erlaubt sind, sorgt derzeit für viel Aufregung. Dahinter steckt jedoch weniger ein konkretes Verbot als ein grundsätzliches regulatorisches Problem. Der Kern des Problems liegt in der Technik. Sobald ein Speicher Strom über die Steckdose ins Hausnetz abgibt, verhält er sich wie jede andere einspeisende Anlage und muss die allgemeinen Grenzen einhalten – allen voran eine Wechselrichterleistung von maximal 800 Voltampere. Viele aktuelle Geräte besitzen jedoch Wechselrichter, die technisch deutlich mehr leisten und nur per Software auf 800 Watt gedrosselt sind. Genau hier wird es heikel: Nach der Auslegung von Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt zählt nicht die App-Einstellung, sondern die Leistung laut Typenschild beziehungsweise Einheitenzertifikat. Erschwerend kommt hinzu, dass es für Steckersolar-Speicher bislang keine eigene, geprüfte Produktnorm gibt. Die neue Gerätesicherheitsnorm für Steckersolargeräte erfasst Speicher ausdrücklich nicht. Das eigentliche Problem ist also nicht der Betrieb an sich, sondern die Kombination aus überdimensionierter Hardware, reiner Software-Drosselung und einer Werbung, die Normkonformität und Sicherheit verspricht. Sauber normkonform sind aktuell die wenigsten Standardgeräte. Ein Beispiel, das zeigt, wie es gehen könnte, ist der Maxxicharge CCU V2 mit der ready2plugin-Technik.

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Auch wenn es noch keine eigene Norm für Steckerspeicher gibt, existieren bereits innovative Lösungen, um auch höhere Leistungen sicher ins heimische Stromnetz zu bringen. Ein Beispiel, das zeigt, wie es gehen könnte, ist der Maxxicharge CCU V2 Speicher mit der ready2plugin-Technik: Sein Wechselrichter kann intern mehr leisten, doch ein integrierter Stromwächter begrenzt die Einspeisung nach Herstellerangaben dynamisch auf eine für alle Hausinstallationen verträgliche Höhe und deckelt zugleich die Rückspeisung ins öffentliche Stromnetz, sodass der Netzbetreiber keine Probleme macht. Dadurch soll das System im einfachen 800-VA-Rahmen bleiben und sich für die vereinfachte Anmeldung qualifizieren.

homeandsmart.de, 19. Juni 2026

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Kategorien: Pressespiegel