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Händler, die im Internet Steckersolar-Speicher pauschal mit „Einfache Installation, ohne Elektriker“ oder mit „Plug & Play“ bewerben, könnten mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro rechnen. Zumindest dann, wenn die Geräte die entsprechenden Normen, die dafür Voraussetzung sind, nicht erfüllen. Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben derartige Produktbeschreibungen per einstweiliger Verfügung untersagt. Besondere Bedeutung hat die rechtliche Begründung des Landgerichts Bochum. Das Gericht sieht die einschlägigen Normen in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz als Marktverhaltensregeln an. Die beanstandete Vermarktung sei daher wettbewerbswidrig. Ferner untersagte das Gericht die Bewerbung als „zertifiziert & gesetzeskonform nach VDE/IEC“, wenn die normativen Anforderungen an Einspeiseleistung, Modulleistung oder Leitungsüberlastschutz nicht erfüllt werden. Im Verfahren vor dem Landgericht Bochum klagte die Berliner Firma Indielux gegen einen Händler.

pv-magazine.de, 18. Juni 2026

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