Einfach in die Steckdose und eigenen Solarstrom erzeugen. Damit das sicher ist, sollten geltende Regeln beachtet werden. Ein Anschluss an die haushaltsübliche Schuko-Steckdose ist nur mit maximal 960 Watt Peak (Wp) Solarleistung erlaubt. Geht das Balkonkraftwerk darüber hinaus, zum Beispiel mit mehr Solarleistung oder in Verbindung mit einem Speicher, gelten andere Anforderungen. Doch genau diese werden teils ignoriert. Zwei gerichtliche Entscheidungen am Landgericht Bochum und am Landgericht Osnabrück erbieten nun den Vertrieb eines Speichers. IMTEST sprach darüber mit Marcus Vietzke, Geschäftsführer der klagenden indielux GmbH und Koordinator der Arbeitsgruppe PVplug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS). Im Fokus steht der Schutz der Hausleitung. Eine Leitungsisolierung darf im Dauerbetrieb nicht heißer als 70 Grad Celsius werden. Geklagt hat der deutsche Hersteller indielux, der eine Sicherheitstechnologie namens ready2plugin entwickelt hat, die einen Leitungsüberlastschutz nach DIN VDE V 0100-551-1 ermöglicht. Die wettbewerbsrechtlichen Klagen beziehen sich auf bestimmte Händler, die den Speicher FoxESS Avocado 22 Pro für Balkonkraftwerke mit 2 kWh vertrieben haben. Die Entscheidungen verbieten den Verkauf der betroffenen Geräte sowie die Nutzung von Werbeaussagen wie „Plug & Play“ oder „zertifiziert nach VDE/IEC“.

IMTEST (Verbraucherportal der FUNKE Mediengruppe), 19. Juni 2026

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Kategorien: Pressespiegel