
Zwei Landgerichte haben den Verkauf eines Balkonkraftwerk-Speichers verboten – wegen irreführender Werbeaussagen und fehlenden Leitungsüberlastschutzes. Geklagt hat der deutsche Hersteller indielux, der eine Sicherheitstechnologie namens ready2plugin entwickelt hat, die einen Leitungsüberlastschutz nach DIN VDE V 0100-551-1 ermöglicht. Die wettbewerbsrechtlichen Klagen beziehen sich auf bestimmte Händler, die den Speicher FoxESS Avocado 22 Pro für Balkonkraftwerke mit 2 kWh vertrieben haben. Die Entscheidungen verbieten den Verkauf der betroffenen Geräte sowie die Nutzung von Werbeaussagen wie „Plug & Play“ oder „zertifiziert nach VDE/IEC“, wenn das Produkt nicht den Normen entspricht wie hier. Wenn Hersteller die Balkonkraftwerk-Grenzen der DIN VDE V 0126-95 überschreiten, müssen sie mit eigenen Sicherheitsuntersuchungen nachweisen, dass das Produkt dennoch sicher ist. So hat es indielux getan: Das Sicherheitskonzept basiert auf 300 eigenen Messreihen an realen Hausleitungen – und wurde im Normungsvorhaben der DKE durch das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme praxisnah erfolgreich getestet. IMTEST sprach darüber mit Marcus Vietzke, Geschäftsführer der indielux GmbH und Koordinator der Arbeitsgruppe PVplug der DGS. Worum geht es in den Beschlüssen? Im Fokus steht der Schutz der Hausleitung. Eine Leitungsisolierung darf im Dauerbetrieb nicht heißer als 70 Grad Celsius werden – dafür sorgt die Sicherung im Sicherungskasten. Doch sie erfasst nur, was an Leistung über die Sicherung in den Stromkreis fließt – nicht die zusätzliche Leistung, die ein Balkonkraftwerk in denselben Stromkreis einspeist. Beide Leistungen addieren sich auf der Leitung. Schon die zulässigen 800 Watt Einspeiseleistung verschieben die effektive Schutzgrenze von 70 auf bis zu 105 Grad; im ungünstigsten Fall wird der Stromkreis dadurch um rund 54 Prozent überlastet, bevor die Sicherung auslöst. Meistens passiert nicht sofort etwas – die Folge ist eine schleichende Alterung: Bei 105 Grad Celsius sinkt die Lebenserwartung der Leitungsisolierung von rund 25 Jahren auf unter ein Jahr. Eine so vorgealterte Leitung kann früher oder später einen Brand auslösen. Vietzke:
„Die 960-Wp-Grenze ist kein bürokratisches Detail, sondern Brandschutz für die Hausinstallation. Oberhalb davon gibt es schlicht keine Sicherheitsuntersuchungen – und trotzdem verkaufen viele Hersteller so, als wären Meldevorschriften bereits Sicherheitsvorschriften. Das sind sie ausdrücklich nicht.“
Die Entscheidungen zeigen: Verkaufen Hersteller und Händler Balkonkraftwerk-Speicher, die die Grenzen sprengen als Plug&Play-Lösungen, müssen sie damit rechnen, dass andere Wettbewerber mit sicheren Technologien sie abmahnen und zur Unterlassung zwingen können. Händler haben gegenüber ihren Kunden eine bis zu zweijährige Nachbesserungspflicht (§ 437 BGB), wenn die verkauften Produkte nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Wer vor dem Kauf eines Speichers steht, der an die normale Haushaltssteckdose angeschlossen werden soll, sollte ein Gerät mit integriertem Leitungsüberlastschutz wählen – oder den Einbau einer Wieland-Einspeisesteckdose mit einplanen. Maxxisun bietet mit Modell Maxxicharge V2 den ersten Steckdosenspeicher mit integrierter ready2plugin-Technik an. Wer bereits einen Balkonkraftwerk-Speicher betreibt, gibt es Wege, das Sicherheitsproblem zu adressieren: Schließlich lässt sich der ready2plugin-Stromwächter nachrüsten – ohne Eingriff in die Elektroinstallation und damit ohne Elektriker.
IMTEST (Verbraucherportal der FUNKE Mediengruppe), 28. Juli 2026