
Zwei deutsche Gerichte setzen jetzt klare Grenzen für Balkonkraftwerke mit Speicher. Das Landgericht Bochum und das Landgericht Osnabrück haben den Vertrieb bestimmter Steckersolar-Speicher untersagt. Betroffen sind Geräte, die nicht den geltenden VDE-Sicherheitsnormen entsprechen – vor allem bei der Leistung. Konkret geht es um Balkonspeicher, die über eine normale Haushaltssteckdose betrieben werden und dabei die zentrale Grenze von 960 Wattpeak (Wp) Modulleistung überschreiten – ohne vorgeschriebenen Schutz vor Leitungsüberlastung. Solche Geräte dürfen laut Gericht nicht verkauft oder als „Plug & Play“ beworben werden. Aussagen wie „ohne Elektriker installierbar“ oder „VDE-konform“ sind unzulässig, wenn die technischen Vorgaben nicht eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Händlern Strafen von bis zu 250.000 Euro pro Fall. Die Urteile beziehen sich auf die seit Dezember 2025 geltende Norm DIN VDE V 0126-95. Diese legt erstmals verbindliche Sicherheitsregeln für Steckersolargeräte fest. Die Gerichte stellen nun klar: Diese Norm ist kein freiwilliger Richtwert, sondern rechtlich bindend. Damit gilt: Wer dagegen verstößt, handelt wettbewerbswidrig und verletzt zugleich das Produktsicherheitsgesetz. Besonders kritisch sehen Experten sogenannte Balkonspeicher. Diese können Strom gezielt dann einspeisen, wenn im Haushalt ohnehin hohe Last herrscht – und das über längere Zeiträume. Dadurch steigt die Gefahr einer dauerhaften Überlastung der Leitungen deutlich. Laut den Gerichten bewegen sich solche Systeme oft außerhalb des geprüften Sicherheitsrahmens, wenn sie die Normgrenzen überschreiten. Die Urteile haben Folgen über den Handel hinaus. Kunden, die solche nicht normgerechten Geräte bereits gekauft haben, können diese als mangelhaft ansehen. Das bedeutet: Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz bzw. gesetzliche Gewährleistung greift (in der Regel 2 Jahre). Wer größere Balkonkraftwerke betreiben will, hat zwei Optionen: Installation über spezielle Energiesteckvorrichtungen (kein klassischer Schuko-Stecker) oder zusätzliche technische Schutzsysteme, die eine Überlastung verhindern. Beides liegt allerdings deutlich über dem einfachen „Stecker rein und fertig“-Prinzip.
COMPUTER BILD (Axel Springer Deutschland GmbH), 19. Juni 2026