
Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben Ende Mai 2026 den Vertrieb bestimmter Balkonkraftwerk-Speicher untersagt. Die Urteile richten sich zunächst gegen Händler und Werbeaussagen. Es handelt sich nicht um ein generelles Betriebsverbot für bestehende Balkonkraftwerke oder Speicher. In der Balkonkraftwerk-Community herrscht deshalb Unsicherheit. Einige Nutzer sehen das Urteil lediglich als Einschränkung für die Vermarktung, andere befürchten weitergehende Auswirkungen auf den Betrieb größerer Speicherlösungen. Die Urteile haben eine heftige Debatte ausgelöst. Kritiker werfen den Normungsgremien vor, mit der 960-Wp-Grenze unnötige Hürden für Balkonkraftwerke aufzubauen. Befürworter argumentieren dagegen mit dem Schutz alter Hausinstallationen und möglicher Brandgefahren. Fest steht: Die Gerichte haben erstmals bestätigt, dass Verstöße gegen die einschlägigen VDE-Sicherheitsnormen rechtliche Konsequenzen haben können.
immowelt.de, 27. Juni 2026