
Ein Stromspeicher kann helfen, Solarenergie in die Abendstunden zu verschieben. Doch ab wann wird aus der einfachen Stecklösung ein rechtlich problematisches System? Genau diese Frage rückt bei vielen Angeboten zunehmend in den Fokus. Geklagt hatte der Balkonkraftwerk-Anbieter Indielux. Laut pv magazine ging es um Speicher, die mit Aussagen wie „Plug & Play“ oder „ohne Elektriker“ beworben wurden. Die Gerichte untersagten solche Angaben per einstweiliger Verfügung, wenn die Geräte die einschlägigen VDE-Anforderungen nicht erfüllen. Damit geht es nicht um ein pauschales Verbot von Speichern für Balkonkraftwerke. Entscheidend ist die Kombination aus hoher Modulleistung, normaler Haushaltssteckdose und fehlendem Leitungsschutz. Wer solche Sets trotzdem als einfache Lösung für Laien anbietet, kann nach den Entscheidungen wettbewerbsrechtlich Probleme bekommen. Bei Verstößen gegen die Verfügungen können Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro drohen. Beim Neukauf sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein, wenn große Speicher-Sets als „einfach einstecken“ oder „kein Elektriker nötig“ beworben werden. Viele Käufer kennen bei Balkonkraftwerken vor allem zwei Werte: 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung. Sie entscheiden aber nicht allein darüber, ob ein Set über eine normale Steckdose betrieben werden darf. Dafür ist die Produktnorm entscheidend. Beim Anschluss über einen Haushaltsstecker sind nach der DIN VDE V 0126-95 maximal 960 W Modulleistung vorgesehen. Bis 2.000 W sind nur mit spezieller Energiesteckvorrichtung oder einer anderen passenden Schutzlösung vorgesehen. Speicher fallen nicht einfach unter dieselbe Norm: Bei einem normalen Balkonkraftwerk hängt die Einspeisung direkt von der Sonne ab. Ein Speicher verändert das. Er kann Strom aufnehmen und später wieder abgeben, also auch dann, wenn im Haushalt gerade viel verbraucht wird. Dadurch kann ein Stromkreis länger belastet werden als bei einer reinen Steckersolaranlage ohne Akku. Die DKE schreibt in einer Normauslegung, dass die Konformität mit der DIN VDE V 0126-95 nur für Steckersolargeräte ohne Speicher möglich ist. Für Geräte mit Speicher seien zusätzliche Anforderungen nötig. Für Käufer ist das wichtig: Ein Speicher-Set ist nicht automatisch normgerecht, nur weil der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.
CHIP.de (BurdaForward GmbH), 17. Juli 2026