Das Landgericht Bochum und das Landgericht Osnabrück haben den Vertrieb von Steckdosenspeichern untersagt, die mehr als 960 Wp ohne den normativ erforderlichen Leitungsüberlastschutz an eine handelsübliche Haushaltssteckdose koppeln. Hierauf weist der Kläger Indielux GmbH hin, ein auf Steckersolargeräte spezialisiertes Unternehmen aus Berlin. Indielux hat eine Sicherheitstechnologie namens »Ready2plugin« entwickelt, die einen normgerechten Leitungsüberlastschutz ermöglicht. Die Entscheidungen vom 20. und 27. Mai 2026 richten sich gegen Händler, die das Produkt »FoxESS Avocado 22 Pro Speicher für Balkonkraftwerke 2kWh« vertrieben hatten. Die Entscheidungen sind die erste gerichtliche Bestätigung, dass die seit Dezember 2025 geltenden VDE-Sicherheitsnormen für die Steckdoseneinspeisung verbindliches Marktrecht sind. Die Gerichte werteten den Vertrieb solcher Geräte als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz, das damit ausdrücklich als Marktverhaltensregel bestätigt wurde.

„Die 960-Wattpeak-Grenze ist kein bürokratisches Detail, sondern Brandschutz für die Hausinstallation. Oberhalb davon gibt es schlicht keine Sicherheitsuntersuchungen — und trotzdem verkaufen viele Hersteller so, als wären Meldevorschriften bereits Sicherheitsvorschriften. Das sind sie ausdrücklich nicht.“

– sagt Marcus Vietzke, Geschäftsführer der Indielux GmbH und Koordinator der Arbeitsgruppe PVplug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS). Oberhalb von 960 Wp sieht die Norm zwei Wege vor: eine geprüfte Installation über die Wieland-Energiesteckvorrichtung oder ein technisches Leitungsschutzsystem wie das von Indielux, das die thermische Belastung der Hausleitung aktiv begrenzt und damit auch höhere Modulleistungen ohne Elektriker erlaubt.

photon.info – The World of Information in the World of Solar Electricity (PHOTON Online UG), 19. Juni 2026

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Kategorien: Pressespiegel