
Zwei Landgerichte haben binnen einer Woche unabhängig voneinander den Vertrieb von Steckdosenspeichern untersagt, die mehr als 960 Wattpeak ohne den normativ erforderlichen Leitungsüberlastschutz an eine Haushaltssteckdose koppeln. Die Entscheidungen richteten sich gegen Distributoren, die das Produkt eines Herstellers vertrieben hatten. Sie verbieten den Verkauf der betroffenen Geräte und Werbeaussagen wie etwa „Plug & Play“ oder „zertifiziert nach VDE/IEC“, wenn der Balkonspeicher den Normen nicht entspricht. Es ist die erste gerichtliche Bestätigung, dass diese VDE-Sicherheitsnormen verbindliches Marktrecht sind. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro je Fall.
„Die 960-Wattpeak-Grenze ist kein bürokratisches Detail, sondern Brandschutz für die Hausinstallation. Oberhalb davon gibt es schlicht keine Sicherheitsuntersuchungen – und trotzdem verkaufen viele Hersteller so, als wären Meldevorschriften bereits Sicherheitsvorschriften. Das sind sie ausdrücklich nicht“
– kommentierte Marcus Vietzke, Geschäftsführer der indielux GmbH. Oberhalb von 960 Wattpeak sieht die Norm zwei Wege vor:
- eine geprüfte Installation über die Wieland-Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0100-551-1 (zulässig bis 2.000 Wattpeak) oder
- ein technisches Leitungsschutzsystem, das die thermische Belastung der Hausleitung aktiv begrenzt und damit auch höhere Modulleistungen ohne Elektriker erlaubt.
Eine solche geprüfte Lösung stammt u.a. von der indielux GmbH, die beide Verfahren angestrengt und die Steckersolar-Normung als Koordinator der DGS-Arbeitsgruppe PVplug mitgestaltet hat: Die ready2plugin Technologie wurde im DKE-Normungsvorhaben vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE „praxisnah erfolgreich getestet“. Bei betroffenen Geräten lässt sich der von der Norm geforderte Leitungsschutz per Software-Update oder mit dem ready2plugin Stromwächter nachrüsten.
energie-experten.org (Greenhouse Media GmbH), 18. Juni 2026