
Das LG Bochum und das LG Osnabrück haben auf Antrag des Berliner Herstellers indielux per einstweiliger Verfügung untersagt, bestimmte Balkonkraftwerk-Speicher als „Plug & Play“ und „zertifiziert nach VDE/IEC“ zu bewerben und zu vertreiben. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß. Im Kern geht es um Speicher, deren Wechselrichter mehr Strom an die Steckdose abgeben kann, als die Technik-Norm ohne zusätzlichen Leitungsschutz erlaubt. Unabhängig von der Einspeiseleistung müssen laut der richterlichen Entscheidung alle Speicher, die mit 800 Watt einspeisen, über ein Leitungsschutzsystem verfügen. Lediglich der Maxxicharge CCU V2 Stromspeicher hat bereits seine Stromwächter Funktion inklusive Leitungsschutzsystem integriert und ist damit zurzeit der einzige uns bekannte normkonforme Balkonkraftwerk Speicher.
homeandsmart.de, 18. Juni 2026