
Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben den Vertrieb bestimmter Balkonkraftwerk-Speicher untersagt. Die Entscheidungen betreffen vor allem Produkte, die als einfache Steckdosenlösung verkauft werden, obwohl sie die technischen Anforderungen dafür nicht erfüllen. Geklagt hatte der Balkonkraftwerk-Anbieter Indielux. Entscheidend ist die Kombination aus hoher Modulleistung, normaler Haushaltssteckdose und fehlendem Leitungsschutz. Viele Käufer kennen bei Balkonkraftwerken vor allem zwei Werte: 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung. Die Bundesnetzagentur nennt diese Grenzen für Steckersolargeräte, die unter die vereinfachten Regeln fallen. Sie entscheiden aber nicht allein darüber, ob ein Set über eine normale Steckdose betrieben werden darf. Bei einem normalen Balkonkraftwerk hängt die Einspeisung direkt von der Sonne ab. Ein Speicher verändert das. Er kann Strom aufnehmen und später wieder abgeben, also auch dann, wenn im Haushalt gerade viel verbraucht wird. Dadurch kann ein Stromkreis länger belastet werden als bei einer reinen Steckersolaranlage ohne Akku. Für Geräte mit Speicher seien zusätzliche Anforderungen nötig. Für Käufer ist das wichtig: Ein Speicher-Set ist nicht automatisch normgerecht, nur weil der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.
chip.de, 4. September