Urteil: Balkonspeicher für mehr als 960 Watt Modulleistung dürfen ohne Leitungsüberlastschutz nicht mehr verkauft werden
Das Landgericht Bochum und das Landgericht Osnabrück haben den Vertrieb von Steckdosenspeichern untersagt, die mehr als 960 Wp ohne den normativ erforderlichen Leitungsüberlastschutz an eine handelsübliche Haushaltssteckdose koppeln. Hierauf weist der Kläger Indielux GmbH hin, ein auf Steckersolargeräte spezialisiertes Unternehmen aus Berlin. Indielux hat eine Sicherheitstechnologie namens »Ready2plugin« entwickelt, die Weiterlesen






