Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben den Vertrieb bestimmter Balkonkraftwerk-Speicher untersagt. Betroffen sind Systeme, die mehr als 960 Watt Modulleistung ohne zusätzlichen Leitungsüberlastschutz an eine normale Haushaltssteckdose koppeln. Für Besitzer heißt das nicht, dass Balkonkraftwerk-Speicher generell verboten sind. Die Entscheidungen betreffen vor allem Produkte, die als einfache Steckdosenlösung verkauft werden, obwohl sie die technischen Anforderungen dafür nicht erfüllen. Geklagt hatte der Balkonkraftwerk-Anbieter Indielux. Laut pv magazine ging es um Speicher, die mit Aussagen wie „Plug & Play“ oder „ohne Elektriker“ beworben wurden. Die Gerichte untersagten solche Angaben demnach per einstweiliger Verfügung, wenn die Geräte die einschlägigen VDE-Anforderungen nicht erfüllen. Wer solche Sets trotzdem als einfache Lösung für Laien anbietet, kann nach den Entscheidungen wettbewerbsrechtlich Probleme bekommen. Bei Verstößen gegen die Verfügungen können Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro drohen.

chip.de (BurdaForward GmbH), 25. Juni 2026

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Kategorien: Pressespiegel