
Die 960-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke ist nicht nur ein bürokratisches Detail, sondern ein zentrales Element zum Schutz von Hausinstallationen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Wer Solarstrom vom eigenen Balkon nutzt, muss diese Grenze beachten – sonst drohen sowohl rechtliche Konsequenzen als auch ein erhöhtes Brandrisiko. Das Landgericht Bochum und das Landgericht Osnabrück haben in unabhängigen Urteilen den Vertrieb von Balkonkraftwerk-Speichern untersagt, die ohne den erforderlichen Leitungs-Überlastschutz mehr als 960 Watt einspeisen. Die Gerichte bewerteten den Vertrieb solcher Geräte als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz. Die Norm sieht für Leistungen über 960 Watt zwei geprüfte Wege vor, die ein höheres Einspeise-Potential ermöglichen, ohne die Sicherheit zu gefährden. – Wieland-Energisteckvorrichtung. – Technisches Leitungsschutzsystem: ready2plugin-Technologie: Entwickelt von Indielux, getestet vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) im DKE-Normungsvorhaben. Der Stromwächter lässt sich nachrüsten und überwacht die thermische Belastung, sodass auch bereits installierte Balkonspeicher mit mehr als 960 Watt sicher betrieben werden können. Diese Lösungen zeigen, dass das Problem technisch lösbar ist.
photovoltaik.sh (Vertriebsader GmbH), 27. Juni 2026